Bildanleitung – Maßnahme reaktivieren

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Über die Funktion „Maßnahme reaktivieren“ können Sie eine Maßnahme erneut durchführen.

 

Prüfen Sie, ob sich der Umsetzungsverantwortliche geändert hat und legen Sie eine Umsetzungsfrist fest.
Ist eine Person umsetzungsverantwortlich für eine Maßnahme, so erhält diese eine E-Mail über ihre Verpflichtung.

 

Nach der Reaktivierung haben Sie die Möglichkeit sich die Historie der Maßnahme anzuschauen.

 

Klappen Sie die gewünschte Maßnahmenversion auf (Markierung), um alle Daten der vergangenen Durchführung einzusehen.

 

Wählen Sie zum Dokumentieren der Umsetzung den Button „Maßnahme durchführen“.
*Handelt es sich um eine unterweisungsrelevante Maßnahme, so kann die Durchführung auch über den Unterweisungs‑Manager gemeldet werden.

 

Nun können Sie den Umsetzungsstatus, den Umsetzungstermin und die durchführende Person wählen.

 

Es steht dann wieder die Wirksamkeitsprüfung aus.

 

Wählen Sie, ob die Wirksamkeit erreicht wurde und wann die Umsetzung erfolgte.
*War die Maßnahme nicht wirksam, so wird „Bemerkung“ zum Pflichtfeld.